Wir bemühen uns, unsere Webseite so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten.
Keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit
Gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, müssen Unternehmen ihre digitalen Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei gestalten, wenn über die Webseite z. B.:
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Verträge abgeschlossen oder vorbereitet werden (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 BFSG)
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digitale Produkte oder Buchungsfunktionen angeboten werden
Unsere Webseite dient der allgemeinen Information über unser Unternehmen sowie über unsere Leistungen im Bereich Zimmerei und Dachdeckerei. Es werden keine Produkte oder Dienstleistungen digital verkauft oder gebucht, und es erfolgt keine direkte Interaktion mit personenbezogenen Daten.
Der bereitgestellte Preiskalkulator dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung über typische Kosten. Es werden dabei keine Kundendaten erhoben oder verarbeitet, und das ausgegebene PDF enthält nur allgemeine Preisangaben sowie unser Unternehmenslogo. Ein Vertragsabschluss über die Webseite ist nicht möglich.
Daher besteht nach derzeitiger Auslegung keine gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Barrierefreiheit nach dem BFSG.
Was wir bereits umgesetzt haben
Trotz fehlender gesetzlicher Pflicht berücksichtigen wir grundlegende Aspekte zur besseren Zugänglichkeit:
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Alle Bilder wurden mit Alternativtexten (alt-Attributen) versehen
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Die Webseite ist für mobile Endgeräte und verschiedene Bildschirmgrößen optimiert (Responsive Design)
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Die Inhalte sind übersichtlich strukturiert und klar gegliedert
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Es wird auf klare Sprache und verständliche Formulierungen geachtet
Feedback und Kontakt
Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:
E-Mail: info@sts-ostbevern.de